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Status der Praxis:


Privatärztliche Praxis ohne Kassenzulassung


d.h. es erfolgt die Liquidation anhand der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit rechtsgültiger Rechnungsstellung in zweifacher Ausführung.


Die Kosten werden von den Versicherungen privatversicherter Patienten übernommen.


Gesetzlich versicherte Kassenpatienten können grundsätzlich nicht mit der Übername der Kosten rechnen. Im Einzelfall übernehmen dies die Zusatzversicherungen. Sie sollten dies aber für diesen besonderern Versicherungsstatus selbst abklären.